Die Verordnung über häusliche Krankenpflege ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die es ermöglicht, medizinische Versorgung und pflegerische Unterstützung in den eigenen vier Wänden zu erhalten. Diese Verordnung kann von Hausärztoder Krankenhäusern ausgestellt werden und umfasst verschiedene Varianten der häuslichen Pflege. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Arten der häuslichen Krankenpflege es gibt, wie lange diese verordnet werden kann, welche Kosten übernommen werden und wie eine Pflegeberatung, insbesondere in München, Ihnen weiterhelfen kann.
Die Verordnung über häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die es ermöglicht, dass medizinisch notwendige Behandlungen, Grundpflege und Unterstützung im Haushalt zu Hause erbracht werden. Diese Verordnung wird ärztlich ausgestellt und soll den Betroffenen eine adäquate Versorgung im gewohnten Umfeld ermöglichen, ohne ins Krankenhaus zu müssen.
Es gibt drei Hauptarten der häuslichen Krankenpflege:
Behandlungspflege: Dazu gehören medizinische Leistungen wie die Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen oder das Anlegen von Kompressionsverbänden. Diese Maßnahmen müssen ärztlich angeordnet werden, um die Behandlung sicherzustellen.
Grundpflege: Dies umfasst Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, Essen und Trinken sowie Hilfe bei der Mobilität. Diese Form der Pflege wird verordnet, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, diese Tätigkeiten eigenständig durchzuführen.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Hierbei handelt es sich um Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung oder Wäschepflege. Diese Maßnahme wird oft ergänzend zur Behandlungspflege verordnet, um den Alltag der betroffenen Person zu erleichtern.
Die Verordnung über häusliche Krankenpflege kann von zwei Hauptinstanzen ausgestellt werden:
Hausärztliche Praxis: Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin kann eine Verordnung über häusliche Krankenpflege für eine bestimmte Dauer ausstellen. In der Regel erfolgt dies dann, wenn eine akute Erkrankung oder eine Verschlimmerung einer chronischen Krankheit eine Versorgung zu Hause notwendig macht. Die Verordnung gilt in der Regel für 14 Tage und kann bei Bedarf verlängert werden. Der Hausarzt überprüft regelmäßig, ob die Pflege weiterhin notwendig ist und passt die Verordnung entsprechend an.
Krankenhaus: Bei einem Krankenhausaufenthalt kann die häusliche Krankenpflege bereits vor der Entlassung durch die behandelnden Ärzte verordnet werden. Diese Verordnung wird oft als Anschlussheilbehandlung oder „Entlassmanagement“ bezeichnet und dient dazu, die nahtlose Weiterführung der medizinischen Versorgung zu Hause sicherzustellen. In der Regel gilt diese Verordnung für die ersten sieben Tage nach der Entlassung, und bei Bedarf kann der Hausarzt die Verordnung verlängern.
Es gibt verschiedene Varianten und Einsatzmöglichkeiten der häuslichen Krankenpflege. Die wichtigsten Varianten sind:
Akute häusliche Krankenpflege: Diese Variante wird verordnet, wenn eine akute Erkrankung oder Verletzung vorliegt, die eine häusliche Versorgung notwendig macht. Ziel ist es, die stationäre Behandlung zu vermeiden oder nach einem Krankenhausaufenthalt die Genesung zu Hause zu unterstützen.
Vermeidungspflege: Diese Variante dient dazu, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Wenn eine Behandlung in einem Krankenhaus medizinisch nicht notwendig ist, die Person aber zu Hause nicht allein zurechtkommt, kann die Vermeidungspflege in Anspruch genommen werden.
Sicherungspflege: Diese wird verordnet, um sicherzustellen, dass die ärztlich angeordnete Therapie zu Hause korrekt durchgeführt wird. Dies betrifft häufig Menschen, die aufgrund ihres Zustands nicht in der Lage sind, ihre Behandlung eigenständig umzusetzen, wie z. B. das Spritzen von Insulin.
Unterstützungspflege bei Pflegebedürftigkeit: Diese Form der Pflege ergänzt oft die Leistungen der Pflegeversicherung und betrifft in erster Linie die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Die Dauer der Verordnung hängt vom medizinischen Zustand des Patienten ab:
Langfristige Verordnungen über mehrere Wochen oder Monate sind vor allem bei chronischen Krankheiten und schwerwiegenden Pflegefällen möglich. In diesen Fällen entscheidet der Arzt regelmäßig über die Fortführung.
Die Kosten für die häusliche Krankenpflege werden grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es fallen jedoch in der Regel Zuzahlungen an, die abhängig von der Dauer der Verordnung sind:
Die Zuzahlungspflicht entfällt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Falls die häusliche Krankenpflege im Rahmen der Pflegeversicherung ergänzt wird, können hier weitere Kosten entstehen, die von der Pflegekasse übernommen werden, je nach Pflegegrad und Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld.
Die Verordnung über häusliche Krankenpflege kann mitunter komplex sein, vor allem in Kombination mit weiteren Pflegeleistungen wie dem Pflegegeld oder der Verhinderungspflege. Hier kommt die Pflegeberatung in München ins Spiel. Ambulanto bietet umfassende Unterstützung, um die richtige Pflege zu organisieren und sicherzustellen, dass alle notwendigen Leistungen in Anspruch genommen werden.
Eine Pflegeberatung hilft Ihnen dabei:
Die Verordnung über häusliche Krankenpflege ist eine wertvolle Unterstützung, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, medizinische und pflegerische Hilfe in ihrem eigenen Zuhause zu erhalten. Die verschiedenen Varianten der häuslichen Krankenpflege bieten eine flexible Lösung für die individuellen Bedürfnisse von Patienten, während Hausärzte und Krankenhäuser sicherstellen, dass die Versorgung nahtlos erfolgt.
Für eine umfassende Beratung zur häuslichen Krankenpflege und zur Beantragung der passenden Leistungen steht Ihnen die Pflegeberatung in München von Ambulanto zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um alle Fragen rund um die Verordnung zu klären und die bestmögliche Versorgung zu Hause sicherzustellen.